BGBl. II Nr. 401/2022
Einrichtung von Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Einrichtung von Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts (HS-KöRV)
Änderungen durch diese Kundmachung
Feststellung der Bildungseinrichtungen, an denen im Durchschnitt der letzten drei Studienjahre mehr als 1.000 Studierende zugelassen waren
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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§ 3aufgehoben
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§ 4aufgehoben
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Einrichtung von Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts (HS-KöRV )
neu
§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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§ 4neu
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§ 5neu
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