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BGBl. II Nr. 401/2022

kundgemacht 28.10.2022
Einrichtung von Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Einrichtung von Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts (HS-KöRV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 401/2022× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Feststellung der Bildungseinrichtungen, an denen im Durchschnitt der letzten drei Studienjahre mehr als 1.000 Studierende zugelassen waren aufgehoben
§ 3aufgehoben

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