BGBl. II Nr. 419/2022
Rentenanpassung sowie Feststellung bestimmter Werte im Sozialentschädigungsrecht für das Kalenderjahr 2023
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Rentenanpassung sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Sozialentschädigungsrecht für das Kalenderjahr 2023
Änderungen durch diese Kundmachung
Rentenanpassung sowie Feststellung bestimmter Werte im Sozialentschädigungsrecht für das Kalenderjahr 2023
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1 § 1neu
Artikel römisch eins
Anpassung in der Kriegsopferversorgung
Paragraph eins,
Der für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes für das Kalenderjahr 2023 mit 1,058 festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem Ausmaß für das Kalenderjahr 2023 auch für den Bereich des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 verbindlich.