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BGBl. III Nr. 134/2022

kundgemacht 05.09.2022
Änderungen der Ausführungsordnung zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
Änderungen der Ausführungsordnung zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
Kundmachung BGBl. III Nr. 134/2022× zu Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken – Ausführungsordnung

Änderungen durch diese Kundmachung

Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken – Ausführungsordnung 8