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BGBl. III Nr. 41/2022

kundgemacht 23.03.2022
Änderung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Estland andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung
Änderung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Estland andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung
Kundmachung BGBl. III Nr. 41/2022× zu Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung (Estland)

Änderungen durch diese Kundmachung

Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung (Estland) 1