BGBl. I Nr. 122/2023
Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse
Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse
Änderungen durch diese Kundmachung
Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse
neu
§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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§ 4neu
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§ 5neu
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