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BGBl. I Nr. 132/2023

kundgemacht 15.11.2023 RIS↗Parlament↗
Ehrenzeichengesetz und Änderung des Militärauszeichnungsgesetzes 2002
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, das Bundes-Ehrenzeichen sowie das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst (Ehrenzeichengesetz – EhrenzeichenG) erlassen wird und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 132/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Ehrenzeichengesetz (EhrenzeichenG) neu § 0↗RIS↗
§ 4neu
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. I Nr. 132/2023 § 4↗RIS↗

Statut für das Ehrenzeichen

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Die Bundesregierung setzt das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich durch Verordnung fest. In der Verordnung sind insbesondere Bestimmungen über das Aussehen und die Art des Tragens desselben zu treffen.
  2. Absatz 2,Die Verordnung gemäß Absatz eins, bedarf der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates.