BGBl. I Nr. 192/2023
Finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln erlassen und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG)
2
§ 6ageändert
lädt …
§ 21geändert
lädt …