Absatz eins,Unbeschadet des Paragraph 26, hat das Sozialministeriumservice den Wirtschaftsakteur aufzufordern, die Nichtkonformität zu korrigieren, falls es einen der folgenden Fälle feststellt:
- Ziffer einsdie CE-Kennzeichnung wurde nicht oder unter Verletzung der Vorgaben des Paragraph 20, angebracht;
- Ziffer 2die EU-Konformitätserklärung gemäß Paragraph 19, wurde nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgestellt;
- Ziffer 3die technische Dokumentation ist nicht verfügbar oder nicht vollständig;
- Ziffer 4die Angaben des Herstellers gemäß Paragraph 9, Absatz 6, oder die Angaben des Importeurs gemäß Paragraph 11, Absatz 4, fehlen, sind falsch oder nicht vollständig;
- Ziffer 5eine andere formale Verpflichtung gemäß Paragraph 9, oder Paragraph 11, ist nicht erfüllt.