BGBl. I Nr. 76/2023
Barrierefreiheitsgesetz und Änderung des Sozialministeriumservicegesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Barrierefreiheitsgesetz erlassen sowie das Sozialministeriumservicegesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 43neu
Verweisungen
Paragraph 43,
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.