Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 14. Juli 2023 in Kraft.
BGBl. I Nr. 79/2023
Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen (Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz – VirtGesG) erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
Inkrafttreten
Paragraph 8,
- Absatz 2,Die Bundesministerin für Justiz hat im Jahr 2028 auf der Grundlage der Auswirkungen der Durchführung von virtuellen und hybriden Gesellschafterversammlungen nach diesem Bundesgesetz und der Erfahrungen in anderen vergleichbaren EU-Mitgliedstaaten die Zweckmäßigkeit der Möglichkeit zur Durchführung solcher Versammlungen zu prüfen und darüber dem Nationalrat zu berichten.