BGBl. I Nr. 80/2023
Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz und Änderung des KommAustria-Gesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
Vollziehung
Paragraph 8,
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundeskanzler und – soweit es um Aufgaben der DSN geht – der Bundesminister für Inneres betraut.