BGBl. I Nr. 96/2023
Änderung des Bundesgesetzes über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 5. März 1952 über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten
1
§ 2geändert
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