Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 9/2023

kundgemacht 24.02.2023
Änderung des Bundesgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft genehmigt wird und des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft genehmigt wird und das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 9/2023× zu ×

Änderungen durch diese Kundmachung

Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG ) 86