BGBl. II Nr. 11/2023
Änderung der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über außergewöhnliche Belastungen geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Außergewöhnliche Belastungen
1
§ 1geändert
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