BGBl. II Nr. 1/2023
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen, der Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten, der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und der Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen, die Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten, die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen und die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrpläne der Mittelschulen
27
Art. 1 § 2geändert
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Art. 1 § 1geändert nie in Kraft getreten
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Anl. 1geändert nie in Kraft getreten
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Anl. 2geändert nie in Kraft getreten
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Anl. 3geändert nie in Kraft getreten
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Anl. 4geändert nie in Kraft getreten
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Anl. 5geändert nie in Kraft getreten
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Anl. 6neu nie in Kraft getreten
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Anl. 7neu nie in Kraft getreten
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