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BGBl. II Nr. 309/2023

kundgemacht 18.10.2023
Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2024
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2024 festgesetzt wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 309/2023× zu Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2024

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2024 neu