BGBl. II Nr. 335/2023
Auszahlung des Angehörigenbonus durch den zuständigen Entscheidungsträger
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Auszahlung des Angehörigenbonus durch den zuständigen Entscheidungsträger
Änderungen durch diese Kundmachung
Auszahlung des Angehörigenbonus durch den zuständigen Entscheidungsträger
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Art. 1neu
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