BGBl. II Nr. 35/2023
Änderungen durch diese Kundmachung
Anlage 1 Inhalte und Anzahl der Unterrichtseinheiten der allgemeinen und spezifischen theoretischen Ausbildung sowie die Ausgestaltung der Jobrotation für Bedienstete des BMAW im Verwaltungsbereich Wirtschaft
Die Zuweisung des Ausbildungsplans erfolgt im Verwaltungsbereich Wirtschaft erst für jene Bediensteten, die auf Grund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 oder dienstvertraglicher Vereinbarungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind und in ein unbefristetes Dienstverhältnis übernommen wurden, oder für die gemäß Beamten- Dienstrechtsgesetz 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.
Inhalte der theoretischen Grundlagen
- Ziffer einsRechtskundige Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1, v1 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 92 Unterrichtseinheiten des von der Verwaltungsakademie angeboten Basislehrganges sowie die drei folgenden internen Seminare
- •Menschen mit Behinderungen
- •Compliance
- •IT-Awareness
- Ziffer 2Sonstige Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1, v1 und Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2, v2 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 92 Unterrichtseinheiten des von der Verwaltungsakademie angeboten Basislehrganges sowie die drei folgenden internen Seminare
- •Menschen mit Behinderungen
- •Compliance
- •IT-Awareness
- Ziffer 3Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3, v3 und A4, v4, haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 76 Unterrichtseinheiten des von der Verwaltungsakademie angeboten Basislehrganges sowie die drei folgenden internen Seminare
- •Menschen mit Behinderungen
- •Compliance
- •IT-Awareness
- Ziffer 4Angehörige des Baudienstes in nachgeordneten Dienststellen:
der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1, v1 und Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2, v2 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 122 Unterrichtseinheiten des von der Verwaltungsakademie angeboten Basislehrganges, das Seminar Baudienst sowie die drei folgenden internen Seminare
- •Menschen mit Behinderungen
- •Compliance
- •IT-Awareness
der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A3, v3 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 106 Unterrichtseinheiten des von der Verwaltungsakademie angeboten Basislehrganges, das Seminar Baudienst sowie die drei folgenden internen Seminare
- •Menschen mit Behinderungen
- •Compliance
- •IT-Awareness
der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A4, v4 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 76 Unterrichtseinheiten des von der Verwaltungsakademie angeboten Basislehrganges sowie die drei folgenden internen Seminare
- •Menschen mit Behinderungen
- •Compliance
- •IT-Awareness
B. Job Rotation
- Ziffer einsDie Job Rotation stellt den Schwerpunkt der Grundausbildung für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1, v1 und A2, v2 dar.
- Ziffer 2Bedienstete der Verwendungsgruppe- bzw. Entlohnungsgruppe A1, v1 sind im Rahmen eines individuellen Rotationsprogramms, das Bestandteil des jeweiligen Ausbildungsplanes ist, nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Neigungen sowie der Bedürfnisse ihrer Verwendung höchstens dreimalig für einen Zeitraum von jeweils drei Monaten einer anderen Organisationseinheit des Ressorts oder einer vergleichbaren Einrichtung zur Ausbildung zuzuteilen.
- Ziffer 3Die Zuteilung soll zu drei verschiedenen Organisationseinheiten erfolgen:
- StrichaufzählungAbteilung in derselben Sektion des Stammarbeitsplatzes mit verwandtem Aufgabengebiet;
- StrichaufzählungAbteilung einer anderen Sektion mit verwandtem Aufgabengebiet zum Stammarbeitsplatz;
- StrichaufzählungAbteilung mit unterschiedlichem Aufgabengebiet zum Stammarbeitsplatz, wobei jedoch ein Zusammenhang mit der Stammabteilung besteht. Im Rahmen dieser Zuteilung kann auch eine Zuteilung zu einer ausländischen Vertretungsbehörde (z. B. Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel, Genf und Paris) oder einer externen Einrichtung, mit der das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Verwaltungsbereich Wirtschaft eine Vereinbarung getroffen hat, erfolgen, wenn zum Aufgabengebiet des Stammarbeitsplatzes ein entsprechender Bezug besteht.
- Ziffer 4Bedienstete der Verwendungsgruppe- bzw. Entlohnungsgruppe A2, v2 sind im Rahmen eines individuellen Rotationsprogramms, das Bestandteil des jeweiligen Ausbildungsplanes ist, nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Neigungen sowie der Bedürfnisse ihrer Verwendung einmalig für einen Zeitraum von zwei Monaten einer anderen Organisationseinheit des Ressorts mit verwandtem Aufgabengebiet zum Stammarbeitsplatz zur Ausbildung zuzuteilen.
- Ziffer 5Für die Dauer des Rotationsprogramms wird vom Ausbildungsleiter jedem Bediensteten der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1, v1 ein für die Begleitung, Unterstützung und praktische Hilfe verantwortlicher und entsprechend ausgebildeter Mentor zur Seite gestellt.
- Ziffer 6Das Rotationsprogramm soll möglichst innerhalb eines Jahres absolviert werden.
C. Prüfungsmodalitäten
- Ziffer einsPrüfungen über die Inhalte der theoretischen Grundlagen sind elektronische und mündliche Prüfung abzulegen. In den Fächern „Menschen mit Behinderungen“, „Compliance“ und „IT-Awareness“ sind keine Prüfungen abzulegen. Die erfolgreiche Ablegung dieser Prüfungen sind in Form von Zeugnissen vorzulegen.
- Ziffer 2Die Job Rotation für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1, v1 wird ebenfalls in Form einer Prüfung der Grundausbildung abgeschlossen, die insgesamt 50 % der Gesamtnote darstellt. Bestandteile dieser Prüfung für die Bediensteten der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1, v1 sind:
- •die nach Beendigung der Job Rotation zu verfassende schriftliche Hausarbeit,
- •der nach jeder Zuteilung zu verfassende Erfahrungsbericht des Bediensteten sowie
- •der Beurteilungsbogen des Abteilungsleiters der jeweiligen zugeteilten Abteilung
- Ziffer 3Die Job Rotation für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A2, v2 wird ebenfalls in Form einer Prüfung der Grundausbildung abgeschlossen, die insgesamt 30 % der Gesamtnote darstellt. Bestandteil dieser Teilprüfung Prüfung sind für die Bediensteten der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A2, v2 sind:
- •der nach der Zuteilung zu verfassende Erfahrungsbericht des Bediensteten und
- •der Beurteilungsbogen des Abteilungsleiters der zugeteilten Abteilung
- Ziffer 4Für die erfolgreiche Ablegung der Dienstprüfung müssen Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1, v1 und A2, v2 alle Prüfungen der theoretischen Grundlagen bestanden und die Job Rotation positiv absolviert haben. Bedienstete der übrigen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen müssen alle Prüfungen der theoretischen Grundlagen bestanden haben. Die Beurteilung über das Bestehen der Prüfungen und die positive Absolvierung der Job Rotation obliegt der Dienstprüfungskommission.
- Ziffer 5Nach erfolgreicher Ablegung der Dienstprüfung ist die Grundausbildung abgeschlossen.