BGBl. I Nr. 119/2024
Änderung des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG)
217
§ 40geändert
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