BGBl. I Nr. 141/2024
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2023
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2023
Änderungen durch diese Kundmachung
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2023
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Art. 1neu
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