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BGBl. I Nr. 141/2024

kundgemacht 27.09.2024
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2023
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2023
Kundmachung BGBl. I Nr. 141/2024× zu Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2023

Änderungen durch diese Kundmachung

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2023 neu