Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 42/2024

kundgemacht 18.04.2024 RIS↗Parlament↗
Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024
Bundesgesetz über die betriebliche Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024 – LFBAG 2024)
Kundmachung BGBl. I Nr. 42/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) aufgehoben § 0↗RIS↗
Art. 1 § 11caufgehoben
in Kraft 10.06.2005 – 18.04.2024 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 42/2024 Art. 1 § 11c↗RIS↗

Personenkreis

Paragraph 11 c,

  1. Absatz eins,Für die Ausbildung in einer integrativen Berufsausbildung kommen Personen in Betracht, die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis nach Paragraph 5, dieses Bundesgesetzes oder nach Paragraph eins, des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, in der jeweils geltenden Fassung, vermitteln konnte und auf die zumindest eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
    1. Ziffer eins
      Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder
    2. Ziffer 2
      Personen ohne Hauptschulabschluss bzw. mit negativem Hauptschulabschluss, oder
    3. Ziffer 3
      Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1970,, in der jeweils geltenden Fassung, bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes, oder
    4. Ziffer 4
      Personen, von denen im Rahmen einer Berufsorientierungsmaßnahme oder auf Grund einer nicht erfolgreichen Vermittlung in ein Lehrverhältnis nach Paragraph 5, dieses Bundesgesetzes oder nach Paragraph eins, BAG angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen in absehbarer Zeit keine solche Lehrstelle gefunden werden kann.
  2. Absatz 2,(Unmittelbar anwendbares Bundesrecht) Vor Beginn einer integrativen Berufsausbildung kann vom Arbeitsmarktservice der Besuch einer beruflichen Orientierungsmaßnahme empfohlen werden. Diese gründet weder auf einem Lehrvertrag noch auf einem Ausbildungsvertrag.