Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024
Bundesgesetz über die betriebliche Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024 – LFBAG 2024)
Kundmachung
BGBl. I Nr. 42/2024× zu ××
Änderungen durch diese Kundmachung
▾Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz (LFBAG)aufgehoben§ 0↗RIS↗
(1)Absatz eins,Die Berufsausbildung der in den im § 3 Abs. 2 genannten Lehrberufe gliedert sich in die AusbildungDie Berufsausbildung der in den im Paragraph 3, Absatz 2, genannten Lehrberufe gliedert sich in die Ausbildung
1.Ziffer eins
zum Facharbeiter, zur Facharbeiterin
2.Ziffer 2
zum Meister, zur Meisterin.
(2)Absatz 2,Soweit in diesem Bundesgesetz personen- oder funktionsbezogene Bezeichnungen noch nicht geschlechtsneutral formuliert sind, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.