Absatz eins,Nach ordnungsgemäßer Beendigung der Lehrzeit und erfolgreichem Besuch der im Paragraph 6, vorgeschriebenen Berufsschule oder Fachkurse ist der Lehrling zur Facharbeiterprüfung zuzulassen. Über Antrag kann der Lehrling zur Facharbeiterprüfung auch innerhalb der letzten zehn Wochen der festgesetzten Lehrzeit, jedoch nach erfolgreichem Besuch der im Paragraph 6, vorgeschriebenen Berufsschule oder Fachkurse zugelassen werden.
BGBl. I Nr. 42/2024
Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024
Bundesgesetz über die betriebliche Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024 – LFBAG 2024)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 7aufgehoben
Paragraph 7,
- Absatz 2,Prüfungswerber, die die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen haben, können bereits ab Beginn ihres letzten Lehrjahres die Zulassung zur Facharbeiterprüfung beantragen und zur Facharbeiterprüfung antreten, wenn der Lehrberechtigte dem Antrag auf Zulassung zur vorzeitigen Ablegung der Facharbeiterprüfung zustimmt oder das Lehrverhältnis einvernehmlich gelöst wurde oder vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit geendet hat.
- Absatz 3,Die erfolgreiche Ablegung der Facharbeiterprüfung berechtigt je nach Lehrberuf, in dem die Ausbildung erfolgt ist, zur Führung einer der folgenden Berufsbezeichnungen, wobei je nach Geschlecht der Ausdruck „Facharbeiterin“ oder „Facharbeiter“ anzuführen ist:
- Ziffer einsFacharbeiterin/Facharbeiter Landwirtschaft,
- Ziffer 2Facharbeiterin/Facharbeiter ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement,
- Ziffer 3Facharbeiterin/Facharbeiter Gartenbau,
- Ziffer 4Facharbeiterin/Facharbeiter Feldgemüsebau,
- Ziffer 5Facharbeiterin/Facharbeiter Obstbau und Obstverwertung,
- Ziffer 6Facharbeiterin/Facharbeiter Weinbau und Kellerwirtschaft,
- Ziffer 7Facharbeiterin/Facharbeiter Molkerei- und Käsereiwirtschaft,
- Ziffer 8Facharbeiterin/Facharbeiter Pferdewirtschaft,
- Ziffer 9Facharbeiterin/Facharbeiter Fischereiwirtschaft,
- Ziffer 10Facharbeiterin/Facharbeiter Geflügelwirtschaft,
- Ziffer 11Facharbeiterin/Facharbeiter Bienenwirtschaft,
- Ziffer 12Facharbeiterin/Facharbeiter Forstwirtschaft,
- Ziffer 13Facharbeiterin/Facharbeiter Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft,
- Ziffer 14Facharbeiterin/Facharbeiter landwirtschaftliche Lagerhaltung,
- Ziffer 15Facharbeiterin/Facharbeiter Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung.