BGBl. I Nr. 79/2024
Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Gewaltambulanzen (Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz – GewaltAFG) erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Vollziehung
Paragraph 6,
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind die für Justiz, für Frauen, für Familie, für Inneres, für Gesundheit und/oder Wissenschaft zuständigen Bundesministerinnen beziehungsweise Bundesminister betraut.