Absatz eins,(Verfassungsbestimmung) Paragraph eins, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zugleich treten die Bestimmungen des Ölkesseleinbauverbotsgesetzes (ÖKEVG 2019), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 6 aus 2020,, außer Kraft; dieses ist auf bis zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren weiterhin anzuwenden.
BGBl. I Nr. 8/2024
Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Bundesgesetz über die erneuerbare Wärmebereitstellung in neuen Baulichkeiten (Erneuerbare-Wärme-Gesetz – EWG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Inkrafttreten
Paragraph 6,
- Absatz 2,Die übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.