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BGBl. II Nr. 133/2024

kundgemacht 27.05.2024 RIS↗
Wertschöpfungskettenstatistik-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Erfassung von globalen Wertschöpfungsketten in der Unternehmensstatistik (Wertschöpfungskettenstatistik-Verordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 133/2024× zu Wertschöpfungskettenstatistik-Verordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Wertschöpfungskettenstatistik-Verordnung neu § 0↗RIS↗
Anl. 2neu
in Kraft ab 28.05.2024 · idF BGBl. II Nr. 133/2024 Anl. 2↗RIS↗

Anlage römisch zwei

römisch zwei.1.

Aktuelle Auswirkungen auf die Wertschöpfungsketten

 

römisch zwei.1.1

Auswirkungen von Lieferengpässen und Kostenänderungen in der Berichtsperiode

 

 

– mit mehrstufiger kategorieller Angabe des Ausmaßes

 

römisch zwei.1.2

Auswirkungen von politischen Maßnahmen in der Berichtsperiode

 

 

– mit mehrstufiger kategorieller Angabe des Ausmaßes

römisch zwei.2.

Unternehmerische Reaktionen auf aktuelle Entwicklungen

 

römisch zwei.2.1

Erfolgte Anpassungen in den Wertschöpfungsketten in der Berichtsperiode

 

 

– mit mehrstufiger kategorieller Angabe des Ausmaßes

 

römisch zwei.2.2

Erfolgte Anpassungen in den Auslagerungsaktivitäten in der Berichtsperiode

 

 

– mit mehrstufiger kategorieller Angabe des Ausmaßes

 

römisch zwei.2.3

Erfolgte Anpassungen in allgemeinen Geschäftsprozessen in der Berichtsperiode

 

 

– mit mehrstufiger kategorieller Angabe des Ausmaßes