BGBl. II Nr. 165/2024
Änderung der PferdePauschV
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Aufstellung eines Durchschnittssatzes für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei Umsätzen aus dem Einstellen von fremden Pferden (PferdePauschV) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
PferdePauschV
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§ 1ageändert
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§ 3geändert
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§ 5geändert
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