BGBl. II Nr. 219/2024
Benennung der Tiroler Übertragungsnetz GmbH als Übertragungsnetzbetreiber
Kundmachung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Benennung der Tiroler Übertragungsnetz GmbH als Übertragungsnetzbetreiber
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Die Regulierungsbehörde hat mit Bescheid vom 18. Juli 2024, Zl. V ZER 04/22/4 festgestellt, dass die Tiroler Übertragungsnetz GmbH die Voraussetzungen des Paragraph 24, ElWOG 2010 erfüllt und somit als eigentumsrechtlich entflochtener Übertragungsnetzbetreiber gemäß Paragraph 34, Absatz eins, Ziffer eins, ElWOG 2010 zertifiziert wird.
Gemäß Paragraph 34, Absatz 8, ElWOG 2010 wird die Tiroler Übertragungsnetz GmbH somit als Übertragungsnetzbetreiber benannt.