Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 249/2024

kundgemacht 16.09.2024 RIS↗
Militärauszeichnungsverordnung 2024
Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung über die militärischen Auszeichnungen (Militärauszeichnungsverordnung 2024 – MAV 2024)
Kundmachung BGBl. II Nr. 249/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Militärauszeichnungsverordnung 2024 (MAV 2024) neu § 0↗RIS↗
Anl. 7neu
in Kraft ab 01.10.2024 · idF BGBl. II Nr. 249/2024 Anl. 7↗RIS↗

Anlage 7

Beschreibung der Milizmedaille

  1. Ziffer eins
    Kleinod:
    Kreisrund, Bronze, Durchmesser 40 mm, mit beiderseitig erhöhtem Rand. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille die Aufschrift „DER MILIZ“, darunter das von Eichenlaub umgebene Hoheitszeichen. Die Rückseite der Medaille zeigt einen dem Bundeswappen entsprechenden Adler mit der Umschrift „ÖSTERREICHISCHES BUNDESHEER“. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine bronzene Öse hergestellt.
  2. Ziffer 2
    Band:
    Dunkelgrün, 45 mm breit, mit einem beiderseits je 2 mm breiten, weißen Vorstoß versehen.