BGBl. II Nr. 280/2024
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen und der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen sowie Erlassung der Verordnung über die Lehrpläne der Sonderschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen sowie die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen geändert und eine Verordnung über die Lehrpläne der Sonderschulen erlassen wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4
Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,, wird bekannt gemacht:
Die jeweils im Siebenten Teil der Anlagen 1 bis 3, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2024,, enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,, bekannt gemacht.