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BGBl. II Nr. 285/2024

kundgemacht 21.10.2024
Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 18. Juni 1974, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers OBERE FELLACH bestimmt wird
Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 18. Juni 1974, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers OBERE FELLACH bestimmt wird, aufgehoben wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 285/2024× zu Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers OBERE FELLACH

Änderungen durch diese Kundmachung

Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers OBERE FELLACH neu