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BGBl. II Nr. 311/2024

kundgemacht 13.11.2024
Änderung der Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 311/2024× zu Lehrplan – buddhistischer Religionsunterricht

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrplan – buddhistischer Religionsunterricht 41