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BGBl. II Nr. 36/2024

kundgemacht 07.02.2024
Änderung der Verordnung über das Ausmaß der Lehrverpflichtung an Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über das Ausmaß der Lehrverpflichtung an Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 36/2024× zu Ausmaß der Lehrverpflichtung an Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausmaß der Lehrverpflichtung an Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten 14