BGBl. II Nr. 36/2024
Änderung der Verordnung über das Ausmaß der Lehrverpflichtung an Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über das Ausmaß der Lehrverpflichtung an Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausmaß der Lehrverpflichtung an Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
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§ 2geändert
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