BGBl. II Nr. 60/2024
Abwasseremissionsverordnung pflanzliche Nahrungs- und Futtermittel sowie Änderung der AEV Wasseraufbereitung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Obst- und Gemüseveredelung sowie aus der Tiefkühlkost- und Speiseeiserzeugung, aus der Kartoffelverarbeitung, aus der Herstellung von Sauergemüse und aus der Trocknung pflanzlicher Produkte für die Futtermittelherstellung (Abwasseremissionsverordnung pflanzliche Nahrungs- und Futtermittel – AEV pflanzliche Nahrungs- und Futtermittel) erlassen wird und die AEV Wasseraufbereitung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Obst- und Gemüseveredelung sowie aus der Tiefkühlkost- und Speiseeiserzeugung
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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§ 3aufgehoben
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§ 4aufgehoben
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§ 5aufgehoben
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Anl. 1aufgehoben
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