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BGBl. III Nr. 19/2024

kundgemacht 06.02.2024 RIS↗
Änderung der Artikel des Abkommens der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung, angenommen vom Gouverneursrat am 30. Jänner 2009 mit Entschließung Nr. 596
Änderung der Artikel des Abkommens der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung, angenommen vom Gouverneursrat am 30. Jänner 2009 mit Entschließung Nr. 596
Kundmachung BGBl. III Nr. 19/2024× zu Abkommen über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung 1 § 0↗RIS↗
Art. 5geändert

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