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BGBl. III Nr. 64/2024

kundgemacht 08.05.2024
Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds zur Erweiterung des Investitionsmandates des Internationalen Währungsfonds, angenommen vom Gouverneursrat am 5. Mai 2008 mit Resolution Nr. 63-3
Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds zur Erweiterung des Investitionsmandates des Internationalen Währungsfonds, angenommen vom Gouverneursrat am 5. Mai 2008 mit Resolution Nr. 63-3
Kundmachung BGBl. III Nr. 64/2024× zu Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds 2