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BGBl. III Nr. 96/2024

kundgemacht 27.06.2024
Geltungsbereich der Änderung des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, angenommen auf der dritten Tagung der Vertragsparteienkonferenz in Genf am 22. September 1995
Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Änderung des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, angenommen auf der dritten Tagung der Vertragsparteienkonferenz in Genf am 22. September 1995
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