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BGBl. II Nr. 101/2025

kundgemacht 30.05.2025
Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Verordnung des Bundeskanzlers über die Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Kundmachung BGBl. II Nr. 101/2025× zu ×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke aufgehoben