BGBl. II Nr. 243/2025
Marktinfrastrukturen-Eigentümerkontrollverordnung
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb oder eine Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung an bestimmten Marktinfrastrukturen beabsichtigt, der FMA vorzulegen hat (Marktinfrastrukturen-Eigentümerkontrollverordnung – MI-EKV)
Änderungen durch diese Kundmachung
Zentrale Gegenparteien-Eigentümerkontrollverordnung (ZG-EKV)
aufgehoben
§ 4aufgehoben
lädt …