BGBl. II Nr. 295/2025
Änderung der Verordnung betreffend die Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend die Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger
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§ 1geändert
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§ 2geändert
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§ 3geändert
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