BGBl. III Nr. 69/2025
Änderung des Art. 12 Abs. 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, um die satzungsmäßige Kapitalgrenze der ordentlichen Geschäftstätigkeit aufzuheben
Resolution Nr. 260 betreffend Änderung des Art. 12 Abs. 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, um die satzungsmäßige Kapitalgrenze der ordentlichen Geschäftstätigkeit aufzuheben
Änderungen durch diese Kundmachung
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
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Art. 12geändert
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