Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 69/2025

kundgemacht 02.06.2025
Änderung des Art. 12 Abs. 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, um die satzungsmäßige Kapitalgrenze der ordentlichen Geschäftstätigkeit aufzuheben
Resolution Nr. 260 betreffend Änderung des Art. 12 Abs. 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, um die satzungsmäßige Kapitalgrenze der ordentlichen Geschäftstätigkeit aufzuheben
Kundmachung BGBl. III Nr. 69/2025× zu Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Änderungen durch diese Kundmachung

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung 1