BGBl. III Nr. 98/2025
Resolution Nr. 259 betreffend Änderung des Art. 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, um eine begrenzte und schrittweise Erweiterung der geographischen Reichweite der Geschäftstätigkeit der Bank auf Subsahara-Afrika und Irak zu ermöglichen
Resolution Nr. 259 betreffend Änderung des Art. 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, um eine begrenzte und schrittweise Erweiterung der geographischen Reichweite der Geschäftstätigkeit der Bank auf Subsahara-Afrika und Irak zu ermöglichen
Änderungen durch diese Kundmachung
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
1
Art. 1geändert
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