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BGBl. III Nr. 98/2025

kundgemacht 25.06.2025
Resolution Nr. 259 betreffend Änderung des Art. 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, um eine begrenzte und schrittweise Erweiterung der geographischen Reichweite der Geschäftstätigkeit der Bank auf Subsahara-Afrika und Irak zu ermöglichen
Resolution Nr. 259 betreffend Änderung des Art. 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, um eine begrenzte und schrittweise Erweiterung der geographischen Reichweite der Geschäftstätigkeit der Bank auf Subsahara-Afrika und Irak zu ermöglichen
Kundmachung BGBl. III Nr. 98/2025× zu Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Änderungen durch diese Kundmachung

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung 1