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BGBl. I Nr. 100/2026

kundgemacht 29.10.2026
Änderung der Gewerbeordnung 1994
Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Rechtstracker AI Summary · Vom Nationalrat beschlossen am 14.10.2026 · BGBl. I Nr. 100/2026 · kundgemacht am 29.10.2026 Die Novelle der Gewerbeordnung stellt Photovoltaikanlagen, E-Ladestationen und Batteriespeicher gewerblicher Betriebsanlagen ausdrücklich genehmigungsfrei, führt eine vereinfachte Prüfung für lärmende Außenaggregate ein und verlängert die Fristen, nach denen Genehmigungen wegen Nichtbetriebs erlöschen. Außerdem können dinglich Berechtigte, Pächter und Hauptmieter einer Liegenschaft einen dort nicht ausgeübten Gewerbestandort amtlich beenden lassen, und Unterlagen müssen nicht mehr vor Ort bereitliegen, wenn die Behörde sie auf ihr Ersuchen übermittelt erhalten hat.

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Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Regierungsvorlage 573 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 653 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11878 BlgBR

KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.

Kundmachung BGBl. I Nr. 100/2026× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) 611
§ 79dgeändert

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