BGBl. I Nr. 100/2026
Änderung der Gewerbeordnung 1994
Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Die Novelle der Gewerbeordnung stellt Photovoltaikanlagen, E-Ladestationen und Batteriespeicher gewerblicher Betriebsanlagen ausdrücklich genehmigungsfrei, führt eine vereinfachte Prüfung für lärmende Außenaggregate ein und verlängert die Fristen, nach denen Genehmigungen wegen Nichtbetriebs erlöschen. Außerdem können dinglich Berechtigte, Pächter und Hauptmieter einer Liegenschaft einen dort nicht ausgeübten Gewerbestandort amtlich beenden lassen, und Unterlagen müssen nicht mehr vor Ort bereitliegen, wenn die Behörde sie auf ihr Ersuchen übermittelt erhalten hat.
Gezeigt: 1 von 2 Gesetzen · alle anzeigen
- GewO 1994: Änderungen ansehen · Gesetz ansehen
- Für Inhaber gewerblicher Betriebsanlagen: Photovoltaik, E-Ladestationen und Batteriespeicher sind genehmigungsfrei, wenn befugte Elektrotechniker oder Baumeister sie planen und errichten und sie regelmäßig geprüft werden; für Außenaggregate gibt es ein Feststellungsverfahren, Genehmigungen erlöschen erst nach sieben Jahren Nichtbetrieb.
- In Kraft ab 30.10.2026.
Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Regierungsvorlage 573 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 653 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11878 BlgBR
KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
611
§ 79dgeändert
lädt …