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BGBl. I Nr. 58/2026

kundgemacht 28.07.2026
Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 1984
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert wird
Rechtstracker AI Summary · BGBl. I Nr. 58/2026 · kundgemacht am 28.07.2026 Die Novelle setzt im UWG EU-Vorgaben zum Schutz der Verbraucher beim ökologischen Wandel um: Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Angaben zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Softwareaktualisierungen gegenüber Verbrauchern unterliegen neuen Anforderungen und Verboten. Dazu kommen ein Verbot wiederholter Auswahl-Aufforderungen beim Online-Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Fernabsatz und eine Regel gegen rechtsmissbräuchliche Abmahnungen.

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Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Regierungsvorlage 528 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 552 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11863 BlgBR

KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.

Kundmachung BGBl. I Nr. 58/2026× zu UWG

Änderungen durch diese Kundmachung

Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 17