BGBl. I Nr. 85/2026
Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz geändert wird
Der Bund stellt dem Ausgleichstaxfonds zusätzlich zu den bisherigen Mitteln aus allgemeinen Budgetmitteln jährlich sinkende Beträge zur Verfügung, um seine Liquidität zu sichern und Maßnahmen zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen weiter zu finanzieren. Pflichten von Arbeitgebern, etwa zur Ausgleichstaxe, ändert die Kundmachung nicht.
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- Ein neuer Abs. 1d in § 10 sieht für den Ausgleichstaxfonds zusätzliche Budgetmittel vor: 65 Mio. Euro im Jahr 2026, 45,1 Mio. im Jahr 2027, 24,4 Mio. im Jahr 2028 und ab 2029 jährlich 14,8 Mio. Euro.
- In Kraft rückwirkend ab 01.09.2026 (Art. 2 § 10) bzw. ab 17.10.2026 (Art. 3 § 25).
Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Regierungsvorlage 589 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 608 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11873 BlgBR
KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
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Art. 2 § 10geändert
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Art. 3 § 25geändert
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